Geschichtliche Entwicklung des Berufsstands der Zahnärzte

Während des Mittelalters waren im Wesentlichen die Barbiere für die zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung zuständig.

Ab dem 18. Jahrhundert ließen sich die Zahnärzte in eigenen Praxen nieder, in denen sie die Patienten nach dem damaligen Stand der Zahnheilkunde versorgten.

Im darauf folgenden Jahrhundert führten die Zahnärzte die Behandlung unter Narkose (Äther und Chloroform) ein.

Ab 1825 wurde die Berufsordnung der Zahnärzte neu formuliert: Es wurde festgelegt, dass die Zahnärzte einen Nachweis der medizinischen Ausbildung erbringen mussten, um als Zahnarzt zugelassen zu werden.

Seit 1952 ist gesetzlich festgehalten, dass Zahnärzte nur dann praktizieren dürfen, wenn sie eine Approbation vorweisen können.

In der heutigen Zeit arbeiten die Zahnärzte auf einem hohen fachlichen und technischen Niveau. Aufgrund des großen Angebots an technischen Innovationen sowie dem Fortschritt in der zahnmedizinischen Forschung können Patienten individuell versorgt werden. Viele Zahnärzte nutzen die Möglichkeit, sich auf bestimmten Gebieten der Zahnheilkunde weiterzubilden, so zum Beispiel in der Implantologie, Oralchirurgie oder Parodontologie.

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